Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich-finanzielle und rechtliche Einheit, für die das erwerbswirtschaftliche Prinzip konstituierend ist – im Gegensatz z.B. zu öffentlichen Betrieben.
Privatrechtliche Unternehmen sind Unternehmen, die einem privaten Eigentümer gehören. Hier steht das Ziel der Gewinnmaximierung im Vordergrund.
Öffentlich-rechtliche Unternehmen hingegen befinden sich im Eigentum des Staates. Öffentliche Unternehmen unterliegen einem „öffentlichen Zweck“ und dürfen nicht ausschließlich oder überwiegend der Gewinnmaximierung dienen.
Eine Besonderheit des deutschen Gesellschaftsrechts ist die Unterscheidung zwischen „kleine industrielle Einheit“ und einem kommerziellen Betrieb, einem Handelsunternehmen. Handelsunternehmen müssen im Handelsregister eingetragen werden. Gesetzliche Grundlage ist das Handelsgesetzbuch.
Nicht-kommerzielle Unternehmen können freiwillig in das Handelsregister eingetragen werden und werden dann wie Geschäftsleute behandelt. Wenn sie keinen Gebrauch von dieser Möglichkeit machen, unterliegen sie der German Civil Code (BGB) und nicht dem Handelsgesetzbuch.
Die Frage, ob ein Unternehmen kommerziell ist basiert, auf der Entscheidung ob der Geschäftsbetrieb eine kommerzielle Einrichtung im Hinblick auf seine Art und Umfang erfordert (§ 1 HGB). Entscheidende Kriterien sind in erster Linie der Umsatz, die Anzahl der Mitarbeiter, die Höhe der betrieblichen Vermögensbestandteile, das Kreditvolumen, sowie die Anzahl der Standorte bzw. Niederlassungen. Umsätze von mehr als 250.000 Euro sind in der Regel ein Indiz für die Tatsache, dass im Rahmen einer kleinen gewerblichen Einheit überschritten wurde.
Eine kleines Industrieunternehmen kann von einer einzelnen Person als Kleinunternehmer oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gesellschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts-Partnerschaft (GbR) ausgeführt werden. Ein-Mann-Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind einzelne Händler (e.K. = e.Kfm, männlich oder e.k. = e.Kfr., weibliche), eine offene Handelsgesellschaft (oHG), Kommanditgesellschaft (KG) und ein ein-Mann-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH & Co. KG, GmbH & Co. oHG).
Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich-finanzielle und rechtliche Einheit, für die das erwerbswirtschaftliche Prinzip konstituierend ist – im Gegensatz z.B. zu öffentlichen Betrieben.
Privatrechtliche Unternehmen sind Unternehmen, die einem privaten Eigentümer gehören. Hier steht das Ziel der Gewinnmaximierung im Vordergrund.
Öffentlich-rechtliche Unternehmen hingegen befinden sich im Eigentum des Staates. Öffentliche Unternehmen unterliegen einem „öffentlichen Zweck“ und dürfen nicht ausschließlich oder überwiegend der Gewinnmaximierung dienen.
Eine Besonderheit des deutschen Gesellschaftsrechts ist die Unterscheidung zwischen „kleine industrielle Einheit“ und einem kommerziellen Betrieb, einem Handelsunternehmen. Handelsunternehmen müssen im Handelsregister eingetragen werden. Gesetzliche Grundlage ist das Handelsgesetzbuch.
Nicht-kommerzielle Unternehmen können freiwillig in das Handelsregister eingetragen werden und werden dann wie Geschäftsleute behandelt. Wenn sie keinen Gebrauch von dieser Möglichkeit machen, unterliegen sie der German Civil Code (BGB) und nicht dem Handelsgesetzbuch.
Die Frage, ob ein Unternehmen kommerziell ist basiert, auf der Entscheidung ob der Geschäftsbetrieb eine kommerzielle Einrichtung im Hinblick auf seine Art und Umfang erfordert (§ 1 HGB). Entscheidende Kriterien sind in erster Linie der Umsatz, die Anzahl der Mitarbeiter, die Höhe der betrieblichen Vermögensbestandteile, das Kreditvolumen, sowie die Anzahl der Standorte bzw. Niederlassungen. Umsätze von mehr als 250.000 Euro sind in der Regel ein Indiz für die Tatsache, dass im Rahmen einer kleinen gewerblichen Einheit überschritten wurde.
Eine kleines Industrieunternehmen kann von einer einzelnen Person als Kleinunternehmer oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gesellschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts-Partnerschaft (GbR) ausgeführt werden. Ein-Mann-Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind einzelne Händler (e.K. = e.Kfm, männlich oder e.k. = e.Kfr., weibliche), eine offene Handelsgesellschaft (oHG), Kommanditgesellschaft (KG) und ein ein-Mann-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH & Co. KG, GmbH & Co. oHG).