Prinzip der Proportionalität – Kapitel 2 eu

National law – EU – Legal system – module 2

Die Proportionalität ist ein weiterer Grundsatz, der die Befugnisse innerhalb der EU regelt. Im Mittelpunkt steht dabei, dass die Institutionen der EU davon absehen, über die Befugnisse hinausgehend zu handeln. Mit anderen Worten, der Begriff des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes besagt, dass die EU-Organe auf bestimmte Grenzen beschränkt sind. Der in Artikel V der EUV verankerte Grundsatz regelt auch die Zuständigkeiten der EU. Auch hier beschränken sich die Maßnahmen der Europäischen Union auf die Mittel, die zur Erreichung der Vertragsziele erforderlich sind – dies bedeutet, dass die Maßnahmen der EU im Einklang mit ihren Zielen stehen müssen. Die entsprechenden Kriterien sind im Protokoll (Nr. 2) enthalten.

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