Meilensteine der deutschen Mitgliedschaft in der EU – Kapitel 1 de

National law – DE – Legal system – chapter 1

Die Demokratischen Deutschlands, deren Entwicklung  aus der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg stattfand, war, mit Frankreich, direkt an der Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Europäische Union – EU) beteiligt. Deutschland gehört zu den sechs Gründungsmitglieder der EU und den größten finanziellen Geldgebern.

„Wir müssen eine Art Vereinigte Staaten von Europa schaffen. Der erste Schritt bei der Bildung der europäischen Familie muss eine Zusammenarbeit zwischen Frankreich und Deutschland sein (Churchill 19.9.1946)“. Sagte Churchill am 19.09.1945.

Am 25. März 1957 wurden die Römischen Verträge unterzeichnet. Unterzeichner waren die Benelux-Staaten, Frankreich, Italien und Deutschland. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands wurde die Europäische Union durch den Vertrag von Maastricht 1992 realisiert. In den folgenden Jahrzehnten kamen  viele neue Mitglieder beigetreten. Mit dem Ziel einer Integration der Wirtschafts-, Kultur-, Justiz- Gesetzgebungen sowie der Schaffung geschlossenen europäischen Einheit.

Die Einfügung des Artikel 23 als so genannter „Europaartikel“ in das Grundgesetz (1993) sowie das Integrationsverantwortungsgesetz und die Novellierung des Gesetzes über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) 2009 stärkte die Mitwirkungsrecht der einzelnen politischen Gremien innerhalb Deutschlands. Der Vertrag von Lissabon eröffnet erstmals den nationalen Parlamenten – und damit auch dem Bundesrat – unmittelbare Mitwirkungsrechte gegenüber der EU. Es bestehen zahlreiche Verpflichtungen der EU zur direkten Unterrichtung der nationalen Parlamente.

 

 

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