Gemäß Artikel 4 des Arbeitnehmerstatutsgesetzes haben Arbeitnehmer eine Reihe von Grundrechten (BOE 2017):
Arbeit und Freiheit der Berufswahl
Kostenlose Syndizierung
Kollektive Verhandlungen
Annahme kollektiver Konfliktmaßnahmen
Streik
Wiedervereinigung
Information, Beratung und Beteiligung an der Firma
Arbeiter haben auch eine Reihe von Rechten in Bezug auf die Arbeit:
Effektive Beschäftigung
Förderung und professionelle Bildung bei der Arbeit, einschließlich Ausbildung im Zusammenhang mit der Anpassung von Änderungen der Arbeitsposition, etc.
Nicht aus Gründen des Geschlechts, des Familienstandes, des Alters, der Rasse, der sozialen Lage, der Religion, der politischen Ideologie, der sexuellen Ausrichtung, der Zugehörigkeit zu einem Syndikat oder aufgrund der Sprache direkt oder indirekt für den Job oder die Beschäftigung diskriminiert werden.
Für eine Behinderung nicht diskriminiert werden, solange dies die Entwicklung der Arbeitsposition ermöglicht.
auf ihre körperliche Unversehrtheit und eine angemessene Prävention von Gefahren am Arbeitsplatz.
Respekt für ihre Intimität und Würde.
Pünktliche Wahrnehmung der vereinbarten oder gesetzlich festgelegten Vergütung.
Individuelle Ausübung von Maßnahmen aus ihrem Arbeitsvertrag.
Alle anderen Rechte, die speziell für den Arbeitsvertrag vereinbart wurden.
Gemäß Artikel 4 des Arbeitnehmerstatutsgesetzes haben Arbeitnehmer eine Reihe von Grundrechten (BOE 2017):
Arbeiter haben auch eine Reihe von Rechten in Bezug auf die Arbeit: