Ein Vertrag wird entlassen, wenn er nicht die Auswirkungen zu erzielen vermag, zu denen er bestimmt war. Entlassungen eines Vertrages können in zwei Arten unterteilt werden (Gómez 2015):
2.1.1. Behinderung
Kommen vor, wenn der Vertrag durch das Vorhandensein wesentlicher Elemente beeinflusst wird, die vom Rechtssystem nicht anwendbar sind. Je nach Schwere der Umstände kann unterschieden werden zwischen:
Existenz Mängel
Ein Vertrag gilt als inexistent, wenn er ein vom Rechtsgeschäft erforderliches Element auslässt.
Nichtigkeit
Nichtigkeiten sind die größten Qualifikationen des Rechtssystems und widerrufen die Rechtswirksamkeit des Vertragsverhältnisses. Eine Nichtigkeit tritt auf, wenn der Vertrag gegen zwingende oder verbotene Normen verstößt oder wenn eine Anforderung fehlt, die als nicht vorhanden gilt.
2.1.2. Stornierung
Bei der Stornierung eines Vertrags ist die Stornierung rechtlich der Widerruf der auf den Vertragsabschluss gerichteten Willenserklärung.
Fälle der Stornierung
Ein Fehler kann zur Annullierung führen, insofern er Inhaltsbezogen ist, oder den Vertragsgegenstand betrifft, oder aber Bedingungen, welche diesen motivieren.
Einschüchterung
Einschüchterungen liegen vor, wenn in einem der Unternehmen eine rationale und finanzielle Angst vor einem unmittelbar bevorstehenden Schaden, entweder der Person, Waren, Nachkommen, Familie … hervorgerufen wird.
Es muss eine effiziente Beziehung der Kausalität zwischen der Angst und der Übereinstimmung bestehen. Die Bedrohung muss ein bevorstehendes und schweres Übel ankündigen. Wenn die Drohung lediglich mit der Ausübung des Rechts in Zusammenhang steht, gilt dies nicht als Einschüchterung.
Böswilligkeit
Böswilligkeit besteht darin, andere Personen dazu zu bringen, einen mit einem Fehler verbundenen Vertrag zu zelebrieren. Es kommt vor, wenn jemand einen Auftragnehmer durch Worte und Pläne an einem Vertrag beteiligt, wenn er / sie sonst nicht teilgenommen hätte. Um den Vertrag für nichtig zu erklären, sollte es ernst sein.
Ein Vertrag wird entlassen, wenn er nicht die Auswirkungen zu erzielen vermag, zu denen er bestimmt war. Entlassungen eines Vertrages können in zwei Arten unterteilt werden (Gómez 2015):
2.1.1. Behinderung
Kommen vor, wenn der Vertrag durch das Vorhandensein wesentlicher Elemente beeinflusst wird, die vom Rechtssystem nicht anwendbar sind. Je nach Schwere der Umstände kann unterschieden werden zwischen:
Existenz Mängel
Ein Vertrag gilt als inexistent, wenn er ein vom Rechtsgeschäft erforderliches Element auslässt.
Nichtigkeit
Nichtigkeiten sind die größten Qualifikationen des Rechtssystems und widerrufen die Rechtswirksamkeit des Vertragsverhältnisses. Eine Nichtigkeit tritt auf, wenn der Vertrag gegen zwingende oder verbotene Normen verstößt oder wenn eine Anforderung fehlt, die als nicht vorhanden gilt.
2.1.2. Stornierung
Bei der Stornierung eines Vertrags ist die Stornierung rechtlich der Widerruf der auf den Vertragsabschluss gerichteten Willenserklärung.
Fälle der Stornierung
Ein Fehler kann zur Annullierung führen, insofern er Inhaltsbezogen ist, oder den Vertragsgegenstand betrifft, oder aber Bedingungen, welche diesen motivieren.
Einschüchterung
Einschüchterungen liegen vor, wenn in einem der Unternehmen eine rationale und finanzielle Angst vor einem unmittelbar bevorstehenden Schaden, entweder der Person, Waren, Nachkommen, Familie … hervorgerufen wird.
Es muss eine effiziente Beziehung der Kausalität zwischen der Angst und der Übereinstimmung bestehen. Die Bedrohung muss ein bevorstehendes und schweres Übel ankündigen. Wenn die Drohung lediglich mit der Ausübung des Rechts in Zusammenhang steht, gilt dies nicht als Einschüchterung.
Böswilligkeit
Böswilligkeit besteht darin, andere Personen dazu zu bringen, einen mit einem Fehler verbundenen Vertrag zu zelebrieren. Es kommt vor, wenn jemand einen Auftragnehmer durch Worte und Pläne an einem Vertrag beteiligt, wenn er / sie sonst nicht teilgenommen hätte. Um den Vertrag für nichtig zu erklären, sollte es ernst sein.