Die Strukturen der Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland – Kapitel 1 de
National law – DE – Legal system – chapter 1
Deutschland hat ein Zivilrechtsystem. basierend auf römisches Recht mit einigen Referenzen auf das germanische Recht. Das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgericht) ist der Bundesgerichtshof zuständig für Verfassungsfragen, mit der Macht der gerichtlichen Kontrolle. Straf- und Privatrecht sind auf nationaler Ebene in das Strafgesetzbuch und das Bürgerliches Gesetzbuch kodifiziert. Eine Besonderheit des deutschen Rechtssystems ist die Aufteilung der Justizbehörde in mehreren speziellen Jurisdiktionen. Laut Verfassung gibt es fünf spezielle Gerichtsbarkeiten der Gleichstellung. Dies sind ordentlichen Gerichtsbarkeit (d. h. Zivil- und Strafsachen zuständig), Verwaltungsgerichtsbarkeit, Steuerhoheit, soziale Gerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit (Artikel 95 des Grundgesetzes). Jede besondere Zuständigkeit ist unabhängig und hat verschiedene Stadien der Beschwerde.
Bundesgerichtshof
Deutschlands oberste Gerichtshof ist der Bundesgerichtshof, welcher spezialisiert ist für Zivil- und strafrechtlichen Fällen. Es ist das höchste Berufungsgericht inquisitorischen BGH. Das Bundesarbeitsgericht, das Bundesverwaltungsgericht, das Bundessozialgericht und der Bundesfinanzhof sind für andere Angelegenheiten verantwortlich.
Bundessozialgericht (BSG)
Das Bundessozialgericht gibt es seit dem 1. Januar 1954. Die Einweihung des das Bundessozialgericht fand am 23. März 1955 bei die erste öffentlichen Sitzung stattfand. Das Bundessozialgericht ist zuständig für Revisionen gegen Urteile der Landessozialgerichte bzw. für Sprungrevisionen gegen Urteile der Sozialgerichte.
Bundesfamiliengericht
Laut Artikel 23 b des deutschen konstitutionelle Gericht (GVG) ist ein Abschnitt des Amtsgerichts zuständig für die Entscheidung der Familiensachen seit 1976.
Bundesarbeitsgericht
Das Bundesarbeitsgericht mit Sitz in Erfurt, ist das höchste Gericht in Deutschlands Arbeitsgericht System. In der Arbeitsgerichtsbarkeit ist das Bundesarbeitsgericht von großer Bedeutung. Als einem obersten Bundesgericht der Gerechtigkeit hat das Gericht die Konsistenz von Gerichtsentscheidungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts zu fördern und Lücken in der bestehenden Gesetzgebung aufzudecken .
Bundesfinanzhof
Der BFH (Bundesfinanzhof) ist einer der fünf obersten Bundesgerichten Deutschlands, gegründet nach Artikel 95 des Grundgesetzes. Es ist beim Bundesgericht Beschwerde für Steuer- und Zolleinnahmen Angelegenheiten in Fällen, die die untergeordnete Instanz, nämlich die Finanzgerichte bereits gehört haben.
Das Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht (Bundesverwaltungsgericht) gehört zu den fünf obersten Bundesgerichten Deutschlands. Es ist das Gericht der letzten Instanz in der Regel in allen Fällen des Verwaltungsrechts, vor allem Streitigkeiten zwischen Bürgern und Staat. Es hört Appelle der Oberverwaltungsgerichte, welche die Beschwerden von Bürgern über Gerichtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte bearbeiten.
An der Spitze des Bundesverwaltungsgerichts steht der Präsident. Er ist Dienstvorgesetzter der Richter und der nichtrichterlichen Bediensteten des Bundesverwaltungsgerichts. Daneben ist er auch selbst als Richter tätig. Die Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichts üben ihre Rechtsprechungstätigkeit in Senaten aus. Der Geschäftsverteilungsplan legt die Zuständigkeiten fest.
Deutschland hat ein Zivilrechtsystem. basierend auf römisches Recht mit einigen Referenzen auf das germanische Recht. Das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgericht) ist der Bundesgerichtshof zuständig für Verfassungsfragen, mit der Macht der gerichtlichen Kontrolle. Straf- und Privatrecht sind auf nationaler Ebene in das Strafgesetzbuch und das Bürgerliches Gesetzbuch kodifiziert. Eine Besonderheit des deutschen Rechtssystems ist die Aufteilung der Justizbehörde in mehreren speziellen Jurisdiktionen. Laut Verfassung gibt es fünf spezielle Gerichtsbarkeiten der Gleichstellung. Dies sind ordentlichen Gerichtsbarkeit (d. h. Zivil- und Strafsachen zuständig), Verwaltungsgerichtsbarkeit, Steuerhoheit, soziale Gerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit (Artikel 95 des Grundgesetzes). Jede besondere Zuständigkeit ist unabhängig und hat verschiedene Stadien der Beschwerde.
Bundesgerichtshof
Deutschlands oberste Gerichtshof ist der Bundesgerichtshof, welcher spezialisiert ist für Zivil- und strafrechtlichen Fällen. Es ist das höchste Berufungsgericht inquisitorischen BGH. Das Bundesarbeitsgericht, das Bundesverwaltungsgericht, das Bundessozialgericht und der Bundesfinanzhof sind für andere Angelegenheiten verantwortlich.
Bundessozialgericht (BSG)
Das Bundessozialgericht gibt es seit dem 1. Januar 1954. Die Einweihung des das Bundessozialgericht fand am 23. März 1955 bei die erste öffentlichen Sitzung stattfand. Das Bundessozialgericht ist zuständig für Revisionen gegen Urteile der Landessozialgerichte bzw. für Sprungrevisionen gegen Urteile der Sozialgerichte.
Bundesfamiliengericht
Laut Artikel 23 b des deutschen konstitutionelle Gericht (GVG) ist ein Abschnitt des Amtsgerichts zuständig für die Entscheidung der Familiensachen seit 1976.
Bundesarbeitsgericht
Das Bundesarbeitsgericht mit Sitz in Erfurt, ist das höchste Gericht in Deutschlands Arbeitsgericht System. In der Arbeitsgerichtsbarkeit ist das Bundesarbeitsgericht von großer Bedeutung. Als einem obersten Bundesgericht der Gerechtigkeit hat das Gericht die Konsistenz von Gerichtsentscheidungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts zu fördern und Lücken in der bestehenden Gesetzgebung aufzudecken .
Bundesfinanzhof
Der BFH (Bundesfinanzhof) ist einer der fünf obersten Bundesgerichten Deutschlands, gegründet nach Artikel 95 des Grundgesetzes. Es ist beim Bundesgericht Beschwerde für Steuer- und Zolleinnahmen Angelegenheiten in Fällen, die die untergeordnete Instanz, nämlich die Finanzgerichte bereits gehört haben.
Das Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht (Bundesverwaltungsgericht) gehört zu den fünf obersten Bundesgerichten Deutschlands. Es ist das Gericht der letzten Instanz in der Regel in allen Fällen des Verwaltungsrechts, vor allem Streitigkeiten zwischen Bürgern und Staat. Es hört Appelle der Oberverwaltungsgerichte, welche die Beschwerden von Bürgern über Gerichtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte bearbeiten.
An der Spitze des Bundesverwaltungsgerichts steht der Präsident. Er ist Dienstvorgesetzter der Richter und der nichtrichterlichen Bediensteten des Bundesverwaltungsgerichts. Daneben ist er auch selbst als Richter tätig. Die Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichts üben ihre Rechtsprechungstätigkeit in Senaten aus. Der Geschäftsverteilungsplan legt die Zuständigkeiten fest.