Obwohl alle Verträge Vereinbarungen sind, sind nicht alle Vereinbarungen Verträge. Manche Vereinbarungen sind aus verschiedenen Gründen niemals rechtsgültig. Der Gegenstand dieser Vereinbarungen kann eine moralische sein, im Gegensatz zu einer rechtlichen Verpflichtung, oder die Parteien können ausdrücklich vereinbaren, ihre Vereinbarung nicht als eine rechtliche Verpflichtung zu betrachten – das heißt, sie beabsichtigen nicht, einen Vertrag zu haben. Ein wesentliches Merkmal einer durchsetzbaren vertraglichen Vereinbarung ist daher die „Absicht zu kontrahieren“.
Obwohl alle Verträge Vereinbarungen sind, sind nicht alle Vereinbarungen Verträge. Manche Vereinbarungen sind aus verschiedenen Gründen niemals rechtsgültig. Der Gegenstand dieser Vereinbarungen kann eine moralische sein, im Gegensatz zu einer rechtlichen Verpflichtung, oder die Parteien können ausdrücklich vereinbaren, ihre Vereinbarung nicht als eine rechtliche Verpflichtung zu betrachten – das heißt, sie beabsichtigen nicht, einen Vertrag zu haben. Ein wesentliches Merkmal einer durchsetzbaren vertraglichen Vereinbarung ist daher die „Absicht zu kontrahieren“.