Löhne und Gehälter sind nicht gesetzlich geregelt und werden im Allgemeinen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer durch spezielle Vereinbarungen ausgehandelt. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass es für bestimmte Berufe einen Mindestlohn gibt, der jedes Jahr am 1. April vom Ministerrat festgelegt wird. Der festgelegte Mindestlohn gilt für die folgenden Berufskategorien (*43):
-Assistenz Kinder- und Kinderbetreuung Anbieter
-Angestellte
-Beschäftigte in sanitären und pflegerischen Aufgaben in Kliniken, privaten Krankenhäusern und Altenheimen
Löhne und Gehälter sind nicht gesetzlich geregelt und werden im Allgemeinen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer durch spezielle Vereinbarungen ausgehandelt. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass es für bestimmte Berufe einen Mindestlohn gibt, der jedes Jahr am 1. April vom Ministerrat festgelegt wird. Der festgelegte Mindestlohn gilt für die folgenden Berufskategorien (*43):
-Assistenz Kinder- und Kinderbetreuung Anbieter
-Angestellte
-Beschäftigte in sanitären und pflegerischen Aufgaben in Kliniken, privaten Krankenhäusern und Altenheimen
-Pflegehelferinnen
-Schulassistenten
-Sicherheitskräfte
-Verkäuferinnen