In Deutschland unteriegt der Datenschutz zahlreichen Gesetzen und Verordnungen, die in den folgenden Kategorien zugeordnet werden können:
Bundesgesetzgebung:
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Bundesdatenschutzbestimmungen für bestimmte Bereiche
Staatliche Gesetzgebung:
Die Datenschutzgesetze der Staaten
Datenschutzvorschriften für bestimmte Gebiete
Bei der Bestimmung, welche Gesetze oder Verordnungen Anwendung finden, muss zu erst berücksichtigt werden, ob die Daten von öffentlichen oder privaten Einrichtungen verarbeitet werden. Es ist zwischen Rechtsvorschriften in der Privatwirtschaft und denen im öffentlichen Sektor zu differenzieren:
Rechtsvorschriften zum Datenschutz für die Privatwirtschaft: Das Bundesdatenschutzgesetz regelt die allgemeinen Datenschutzbestimmungen, die von Unternehmen in Deutschland eingehalten werden müssen. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht vor, dass Unternehmen personenbezogene Daten nur dann verarbeiten dürfen wenn die Verarbeitung der Daten nach einer bestimmten Rechtsvorschrift zulässig ist oder die Person, deren Daten verarbeitet werden sollen, hat ihr Einverständnis gegebe hat.
Darüber hinaus gibt es Datenschutzbestimmungen, die für bestimmte Bereiche gelten und in speziellen Gesetzen enthalten sind. Diese Sondergesetze haben Vorrang vor den allgemeinen Gesetzen. Beispiele sind das Fernmeldegesetz (FMG) und der Verordnung über die Überwachung der Telekommunikation.
In Deutschland unteriegt der Datenschutz zahlreichen Gesetzen und Verordnungen, die in den folgenden Kategorien zugeordnet werden können:
Bundesgesetzgebung:
Staatliche Gesetzgebung:
Bei der Bestimmung, welche Gesetze oder Verordnungen Anwendung finden, muss zu erst berücksichtigt werden, ob die Daten von öffentlichen oder privaten Einrichtungen verarbeitet werden. Es ist zwischen Rechtsvorschriften in der Privatwirtschaft und denen im öffentlichen Sektor zu differenzieren:
Rechtsvorschriften zum Datenschutz für die Privatwirtschaft: Das Bundesdatenschutzgesetz regelt die allgemeinen Datenschutzbestimmungen, die von Unternehmen in Deutschland eingehalten werden müssen. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht vor, dass Unternehmen personenbezogene Daten nur dann verarbeiten dürfen wenn die Verarbeitung der Daten nach einer bestimmten Rechtsvorschrift zulässig ist oder die Person, deren Daten verarbeitet werden sollen, hat ihr Einverständnis gegebe hat.
Darüber hinaus gibt es Datenschutzbestimmungen, die für bestimmte Bereiche gelten und in speziellen Gesetzen enthalten sind. Diese Sondergesetze haben Vorrang vor den allgemeinen Gesetzen. Beispiele sind das Fernmeldegesetz (FMG) und der Verordnung über die Überwachung der Telekommunikation.