Das Büro für den Schutz personenbezogener Daten – Kapitel 6 cz
National law – CZ – Data protection – chapter 6
Das Büro für den Schutz personenbezogener Daten (OPPD) ist nicht verantwortlich für die Adaptierung des tschechischen Rechtsumfelds und die Vorbereitung auf eine allgemeine Regelung. Trotzdem unterstützt es die Arbeit der Regierung und Ministerien. Einige gesetzlich geregelte Bereiche wie Medien, Arbeitsrecht, Verhalten und Verantwortung von Minderjährigen können Gegenstand von Gesetzesänderungen sein, die von den zuständigen Ministerien vorzugsweise in diesem Jahr ausgearbeitet werden sollten. Das Büro ist im Falle von Änderungen der Datenschutzgesetzgebung.
Seit der Annahme der Allgemeinen Verordnung hat das Amt Konsultationen mit Vertretern von Berufsverbänden, Berufsverbänden und Industrieverbänden über die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf den Betrieb von für die Verarbeitung Verantwortlichen und Verarbeitern durchgeführt. Insbesondere werden spezifische Vorschläge zur Behandlung der praktischen Auswirkungen der Allgemeinen Verordnung behandelt.
Das Büro für den Schutz personenbezogener Daten ist Mitglied der Regierungsarbeitsgruppe, die ab Herbst 2016 schrittweise über die Probleme und Auswirkungen der DSGVO berät. Neben den Experten des Amtes umfasst die Gruppe auch Vertreter von Ministerien, Industrie und öffentlichen Experten.
Die Einrichtung der unabhängigen Aufsichtsbehörde nach der DSGVO liegt in der Verantwortung des Staates, insbesondere der Regierung, bis zu deren Beginn. Das Amt erfüllt seine Verpflichtungen nach dem geltenden Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten. Das Amt führte eine grundlegende Analyse der Befugnisse und Aufgaben der Aufsichtsbehörde im Rahmen der DSGVO durch und erarbeitete auf deren Grundlage die Dokumente, die dem Innenministerium zur Änderung des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten vorgelegt wurden.
Das Amt ist ein unabhängiges Gremium, das bei seinen Tätigkeiten unabhängig handelt und ausschließlich durch Gesetze und andere Rechtsvorschriften geregelt wird. Das Amt kann nur auf Basis der Gesetze intervenieren.
Das Amt überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, führt das Register der Verarbeitung personenbezogener Daten, erhält Beschwerden und Beschwerden über Verletzungen der gesetzlichen Verpflichtungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und informiert über ihre Verarbeitung, bereitet und veröffentlicht den jährlichen Bericht über ihre Aktivitäten rechtmäßig, befasst sich mit Straftaten und gewährt Bußgelder nach dem Gesetz, sorgt für die Erfüllung von Anforderungen aus internationalen Verträgen, welche verbindlich für die Tschechische Republik sind und direkt anwendbare Vorschriften der Europäischen Union, bietet Konsultationen über den Schutz der personenbezogene Daten, kooperiert mit ähnlichen Behörden anderer Staaten, den Institutionen der Europäischen Union und den Gremien internationaler Organisationen, die im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten tätig sind. Im Einklang mit dem EU-Recht erfüllt das Amt eine Meldepflicht über die Organe der Europäischen Union. Mitarbeiter des Amtes sind Vorsitzende, Inspektoren und andere Mitarbeiter. Die Inspektionsaktivitäten des Amtes werden von Inspektoren und autorisierten Mitarbeitern durchgeführt.
Das Büro für den Schutz personenbezogener Daten (OPPD) ist nicht verantwortlich für die Adaptierung des tschechischen Rechtsumfelds und die Vorbereitung auf eine allgemeine Regelung. Trotzdem unterstützt es die Arbeit der Regierung und Ministerien. Einige gesetzlich geregelte Bereiche wie Medien, Arbeitsrecht, Verhalten und Verantwortung von Minderjährigen können Gegenstand von Gesetzesänderungen sein, die von den zuständigen Ministerien vorzugsweise in diesem Jahr ausgearbeitet werden sollten. Das Büro ist im Falle von Änderungen der Datenschutzgesetzgebung.
Seit der Annahme der Allgemeinen Verordnung hat das Amt Konsultationen mit Vertretern von Berufsverbänden, Berufsverbänden und Industrieverbänden über die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf den Betrieb von für die Verarbeitung Verantwortlichen und Verarbeitern durchgeführt. Insbesondere werden spezifische Vorschläge zur Behandlung der praktischen Auswirkungen der Allgemeinen Verordnung behandelt.
Das Büro für den Schutz personenbezogener Daten ist Mitglied der Regierungsarbeitsgruppe, die ab Herbst 2016 schrittweise über die Probleme und Auswirkungen der DSGVO berät. Neben den Experten des Amtes umfasst die Gruppe auch Vertreter von Ministerien, Industrie und öffentlichen Experten.
Die Einrichtung der unabhängigen Aufsichtsbehörde nach der DSGVO liegt in der Verantwortung des Staates, insbesondere der Regierung, bis zu deren Beginn. Das Amt erfüllt seine Verpflichtungen nach dem geltenden Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten. Das Amt führte eine grundlegende Analyse der Befugnisse und Aufgaben der Aufsichtsbehörde im Rahmen der DSGVO durch und erarbeitete auf deren Grundlage die Dokumente, die dem Innenministerium zur Änderung des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten vorgelegt wurden.
Das Amt ist ein unabhängiges Gremium, das bei seinen Tätigkeiten unabhängig handelt und ausschließlich durch Gesetze und andere Rechtsvorschriften geregelt wird. Das Amt kann nur auf Basis der Gesetze intervenieren.
Das Amt überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, führt das Register der Verarbeitung personenbezogener Daten, erhält Beschwerden und Beschwerden über Verletzungen der gesetzlichen Verpflichtungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und informiert über ihre Verarbeitung, bereitet und veröffentlicht den jährlichen Bericht über ihre Aktivitäten rechtmäßig, befasst sich mit Straftaten und gewährt Bußgelder nach dem Gesetz, sorgt für die Erfüllung von Anforderungen aus internationalen Verträgen, welche verbindlich für die Tschechische Republik sind und direkt anwendbare Vorschriften der Europäischen Union, bietet Konsultationen über den Schutz der personenbezogene Daten, kooperiert mit ähnlichen Behörden anderer Staaten, den Institutionen der Europäischen Union und den Gremien internationaler Organisationen, die im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten tätig sind. Im Einklang mit dem EU-Recht erfüllt das Amt eine Meldepflicht über die Organe der Europäischen Union. Mitarbeiter des Amtes sind Vorsitzende, Inspektoren und andere Mitarbeiter. Die Inspektionsaktivitäten des Amtes werden von Inspektoren und autorisierten Mitarbeitern durchgeführt.