Was müsste Jemand wissen, der innerhalb der EU wandern will?
Das sind zum einen die Grundfreiheiten hinsichtlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Und dabei ist es auch sehr wichtig, welche Art der Arbeitsmigration es ist. Sind es klassische Grenzgänger, oder Saisonarbeiter und es sind es qualifizierte Fachkräfte. Für die unterschiedlichen Personengruppen gelten unterschiedliche Bestimmungen.
Innerhalb der EU ist auf der Grundlage der Freinehmerfreizügigkeit eine Wanderungsbewegung vergleichsweise einfach. EU- Bürger brauchen ja kein Visum. Man kann die Staaten der EU mit dem normalen Ausweisdokument betete.
Was wären zentrale Ansprechpartner?
Die Bundesagentur für Arbeit, sie ist zentrale Anlaufstelle und stellt auch vielfältige Informationen für Arbeitsmigranten auf unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung. Aber auch im handwerklichen Bereich die Industrie- und Handelskammern. Ich denke Kammern und Arbeitgeberverbände haben aufgrund der Fachkräfteproblematik ein großes Interesse sich in diesem Thema einzubringen. Evtl. könnten diese auch als Experten zu solchen Fortbildungen eingeladen werden.
Wo können im Internet Informationen aufgerufen werden?
Und das Internet verfügt über eine gute Basis an Quellen, die auch nicht alle nur auf deutscher Sprache sind. Und da kann ich drei Institutionen empfehlen:
– das BAMF (Zuständig für Drittstaaten und EU-Bürger) – dort gibt es eine Erstinformation: wie kann man die Freizügigkeit nutzen?
– die Bundesagentur für Arbeit: da findet man Informationen, wenn es um die Anerkennung von Abschlüssen geht. Die Seite bietet auch Information zu Sozialleistungen.
– EU-Kommissionen: es gibt ein Informationssammlung in allen Landessprachen. Das ist eine Basisplattform wo EU-Richtlinien bereitgestellt werden. Dort gibt es auch Informationen über das Arbeiten im Ausland: d.h. welche Erlaubnisse brauchen sie? Wie ist das mit der Gleichbehandlung?
Das sind zum einen die Grundfreiheiten hinsichtlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Und dabei ist es auch sehr wichtig, welche Art der Arbeitsmigration es ist. Sind es klassische Grenzgänger, oder Saisonarbeiter und es sind es qualifizierte Fachkräfte. Für die unterschiedlichen Personengruppen gelten unterschiedliche Bestimmungen.
Innerhalb der EU ist auf der Grundlage der Freinehmerfreizügigkeit eine Wanderungsbewegung vergleichsweise einfach. EU- Bürger brauchen ja kein Visum. Man kann die Staaten der EU mit dem normalen Ausweisdokument betete.
Die Bundesagentur für Arbeit, sie ist zentrale Anlaufstelle und stellt auch vielfältige Informationen für Arbeitsmigranten auf unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung. Aber auch im handwerklichen Bereich die Industrie- und Handelskammern. Ich denke Kammern und Arbeitgeberverbände haben aufgrund der Fachkräfteproblematik ein großes Interesse sich in diesem Thema einzubringen. Evtl. könnten diese auch als Experten zu solchen Fortbildungen eingeladen werden.
Und das Internet verfügt über eine gute Basis an Quellen, die auch nicht alle nur auf deutscher Sprache sind. Und da kann ich drei Institutionen empfehlen:
– das BAMF (Zuständig für Drittstaaten und EU-Bürger) – dort gibt es eine Erstinformation: wie kann man die Freizügigkeit nutzen?
– die Bundesagentur für Arbeit: da findet man Informationen, wenn es um die Anerkennung von Abschlüssen geht. Die Seite bietet auch Information zu Sozialleistungen.
– EU-Kommissionen: es gibt ein Informationssammlung in allen Landessprachen. Das ist eine Basisplattform wo EU-Richtlinien bereitgestellt werden. Dort gibt es auch Informationen über das Arbeiten im Ausland: d.h. welche Erlaubnisse brauchen sie? Wie ist das mit der Gleichbehandlung?