Die Kündigungsfrist für einen Arbeitsvertrag hängt von der Dienstzeit ab. Generell sind folgende Kündigungsfristen einzuhalten:
-Mehr als 26 Wochen, aber weniger als 52 Wochen Dienstzeit: eine Woche im Voraus.
-Mehr als 52 Wochen, aber weniger als 104 Wochen Dienstzeit: zwei Wochen im Voraus.
Verfahrensvoraussetzungen für die Entlassung
Wenn ein Mitarbeiter aus einem anderen Grund als den unten aufgeführten entlassen wird, gilt seine Entlassung als rechtswidrig und er hat Anspruch auf Schadenersatz (*51).
-Durchführung der Kündigung des Arbeitnehmers zur fristlosen Entlassung
-Höhere Gewalt, Kriegshandlungen, Unruhen
-Redundanz
-Kündigung am Ende einer festen Frist
-Unbefriedigende Leistung (ohne vorübergehende Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Verletzung und Geburt)
Kündigungsfristen
Die Kündigungsfrist für einen Arbeitsvertrag hängt von der Dienstzeit ab. Generell sind folgende Kündigungsfristen einzuhalten:
-Mehr als 26 Wochen, aber weniger als 52 Wochen Dienstzeit: eine Woche im Voraus.
-Mehr als 52 Wochen, aber weniger als 104 Wochen Dienstzeit: zwei Wochen im Voraus.
Verfahrensvoraussetzungen für die Entlassung
Wenn ein Mitarbeiter aus einem anderen Grund als den unten aufgeführten entlassen wird, gilt seine Entlassung als rechtswidrig und er hat Anspruch auf Schadenersatz (*51).
-Durchführung der Kündigung des Arbeitnehmers zur fristlosen Entlassung
-Höhere Gewalt, Kriegshandlungen, Unruhen
-Redundanz
-Kündigung am Ende einer festen Frist
-Unbefriedigende Leistung (ohne vorübergehende Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Verletzung und Geburt)