Die Auswirkungen nach dem historischen Wendepunkt der Insel, bei dem Zypern ein Vollmitglied der Europäischen Union wird, sind beträchtlich. Infolge des Beitritts ist Zypern seit dem 1. Mai 2004 an das Unionsrecht gebunden, und etwaige inländische Gesetze, die unvereinbar sind, können nicht bestehen, da das Unionsrecht Vorrang vor ihnen hat. Darüber hinaus sind die Bürger Zyperns in der Lage, vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen den Staat zu erheben, wenn sie aufgrund eines Versagens der zypriotischen Regierung bei der Umsetzung des EU-Rechts Schaden oder Ungerechtigkeit erlitten haben (*29). Ein weiterer erwähnenswerter Punkt ist, dass es aufgrund des zweistufigen Rechtssystems in Zypern keine Rechtsbehelfe zwischen den erstinstanzlichen Gerichten und dem Obersten Gerichtshof gibt. Infolgedessen werden alle späteren Beschwerden automatisch an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet. Darüber hinaus haben sich die europäischen Menschenrechtsgesetze nachteilig auf die Mitgliedstaaten einschließlich Zyperns ausgewirkt. Dies wird durch das Menschenrechtskonvention veranschaulicht, die mehrere Artikel enthält, an die alle Mitgliedstaaten gebunden sind. Ein Beispiel dafür ist das Gemeinsame Europäische Asylsystem; Dieses System stellt sicher, dass Asylbewerber, die in einen Mitgliedstaat einreisen, willkommen geheißen werden müssen, wenn sie ernsthaft nach Sicherheit streben oder vor Verfolgung in ihren Heimatländern fliehen. Wie zu sehen, stellt der Beitritt zur Europäischen Union sicher, dass Zypern an die vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Gesetze gebunden ist, die es bei der Beantragung der Mitgliedschaft in der Europäischen Union angenommen hat.
Die Auswirkungen nach dem historischen Wendepunkt der Insel, bei dem Zypern ein Vollmitglied der Europäischen Union wird, sind beträchtlich. Infolge des Beitritts ist Zypern seit dem 1. Mai 2004 an das Unionsrecht gebunden, und etwaige inländische Gesetze, die unvereinbar sind, können nicht bestehen, da das Unionsrecht Vorrang vor ihnen hat. Darüber hinaus sind die Bürger Zyperns in der Lage, vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen den Staat zu erheben, wenn sie aufgrund eines Versagens der zypriotischen Regierung bei der Umsetzung des EU-Rechts Schaden oder Ungerechtigkeit erlitten haben (*29). Ein weiterer erwähnenswerter Punkt ist, dass es aufgrund des zweistufigen Rechtssystems in Zypern keine Rechtsbehelfe zwischen den erstinstanzlichen Gerichten und dem Obersten Gerichtshof gibt. Infolgedessen werden alle späteren Beschwerden automatisch an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet. Darüber hinaus haben sich die europäischen Menschenrechtsgesetze nachteilig auf die Mitgliedstaaten einschließlich Zyperns ausgewirkt. Dies wird durch das Menschenrechtskonvention veranschaulicht, die mehrere Artikel enthält, an die alle Mitgliedstaaten gebunden sind. Ein Beispiel dafür ist das Gemeinsame Europäische Asylsystem; Dieses System stellt sicher, dass Asylbewerber, die in einen Mitgliedstaat einreisen, willkommen geheißen werden müssen, wenn sie ernsthaft nach Sicherheit streben oder vor Verfolgung in ihren Heimatländern fliehen. Wie zu sehen, stellt der Beitritt zur Europäischen Union sicher, dass Zypern an die vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Gesetze gebunden ist, die es bei der Beantragung der Mitgliedschaft in der Europäischen Union angenommen hat.