Arbeitsvertrag – Kapitel 3 de

National law – DE – Legal system – chapter 3

Ein Arbeitsvertrag ist ein besonderer Vertragstyp für die Erbringung von Dienstleistungen und unterliegt dem §§ 611 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches. Bei der Ausfüllung des allgemeinen Rahmens von Arbeitsverträgen sind die dort festgeschriebenen Vereinbarungen in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen sowie Arbeitsschutzbestimmungen zu beachten.

Work contract (Arbeitsvertrag)

Ein Arbeitsvertrag ist unerlässlich für jeden Job in Deutschland. Er enthält genaue Bestimmungen zu dem individuellen Arbeitsverhältnis.  Daher sollte er sorgfältig gelesen werden und Rückfragen bei Unklarheiten gestellt werden oder wenn deren schriftliche Inhalte nicht mit den mündlichen Vereinbarungen übereinstimmen. Nach sorgfältiger Lektüre muss der Vertrag unterzeichnet werden, damit er rechtsverbindlich ist.

Wenn die Person keinen Arbeitsvertrag ausgehändigt hat, sollte dies Grund für Misstrauen – geben, staatliche Insitutionen können in solchen Fällen helfen. Beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit, Berufsgenossenschaft, Industrie- und Handelskammern oder Arbeitgeberverbände.

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die wichtigsten Bestimmungen sind die Beschreibung der Aufgaben und Vergütung, die Dauer der Probezeit, Stunden und am Arbeitsplatz, Zahlen zu vereinbarten Nebenleistungen sowie Pausen und Urlaub-Vorschriften. Der Arbeitsvertrag nimmt in meisten Fällen Bezug auf einen aktuellen Tarifvertrag, den mit der jeweiligen Gewerkschaft der sektoralen Arbeitgeberverband geschlossen hat. Oft Arbeitsverträge beziehen sich auf Tarifverträge. Das heißt, die Tarifverträge gilt für den Arbeitsvertrag, auch wenn der Mitarbeiter kein Gewerkschaftsmitglied ist.

Arbeitszeit

Der Tarifvertrag sieht bei einer „Vollzeitbeschäftigung“ in der Regel zwischen 37 und 40 Stunden wöchentliche Arbeitszeit vor. Diese Arbeitszeit kann aber auch in Form von Überstunden überstritten werden. Oft gibt es flexible Arbeitszeitmodelle (Gleitzeit-Regelungen), mit denen Sie in Grenzen, auf Ihre Arbeitszeiten selbst zu entscheiden. In einigen Berufen gibt es Sonderzahlleistungen für Nachtarbeit und Arbeit an Feiertagen. Auf den normalen Stundenlohn werden dann sogenannte „Zuschläge“ aufaddiert.

Löhne und Gehälter

In Deutschland gibt es einen Mindestlohnm welche bei 8,50 Euro pro Stunde liegt. Allerdings gibt es derzeit in einigen Branchen Ausnahmen. Viele haben ihre eigenen Mindestlöhne, welche deutlich höher sind. Andernfalls werden Löhne in Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt. Besteht kein Tarifvertrag in der entsprechenden Branche, kann die Höhe der Vergütung mit dem Arbeitgeber selbst ausgehandelt werden.

Soziale Sicherheit

Ein Mitarbeiter in Deutschland ist automatisch ein Mitglied des nationalen Systems der sozialen Sicherheit. Dieses System umfasst die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bei Aufnahme der ersten Beschäftigung erhalten Sie durch den Rentenversicherungsträger einen Sozialversicherungsausweis (SV-Ausweis). Dieser enthält Familienname, Geburtsname, Vorname und die Versicherungsnummer. Bei bestimmten Berufen (z. B. Baugewerbe) muss der SV-Ausweis ein Lichtbild enthalten und Sie müssen ihn während der Arbeit ständig bei sich führen.

Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit zahlt der Arbeitgeber in der Regel während der ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit Ihr Entgelt weiter (Entgeltfortzahlungsgesetz).

Die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer müssen dem Arbeitgeber unverzüglich angezeigt werden. Spätestens am dritten Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit muss Ihr Arzt Sie untersuchen und eine Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer ausstellen. Der Arzt sendet die Bescheinigung an die Krankenkasse, wohingegen Sie sie Ihrem Arbeitgeber zuleiten müssen.

 

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