Es wird zwischen zivilem- und öffentlichem Recht differenziert. Öffentliches Recht ist dasjenige, welches sich auf Aspekte bezieht, in die eine Autorität eingreift, während das Privatrecht über das Verhältnis zwischen Einzelheiten spricht. In Spanien ist einer der Teile des Privatrechts als Zivilrecht bekannt. (De Castro Vitores 2004)
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