Alle Rechtssysteme in der EU haben zwei differenzierte Teile:  einige die sich an Einzelpersonen, und andere die sich an die Gesellschaft und ihre Beziehung zu Autoritätspersonen richtet.

Das Zivil- oder Privatrecht ist hauptsächlich darauf ausgerichtet, die Rechte des Einzelnen zu schützen, und meist werden Aspekte wie Familie, Erbschaft, Ehe, Pacht usw. behandelt. Es ist mehr auf die zwischen Einzelpersonen bestehenden privaten Beziehungen ausgerichtet, als mehr “ öffentliche Angelegenheiten “ zu schauen. Das Zivilrecht ist in allen europäischen Ländern weit verbreitet, da es historisch vom Römischen Reich beeinflusst wurde.

In Bezug auf das öffentliche Recht wird das Verhältnis zwischen dem Einzelnen und dem Staat festgelegt und geregelt. Das öffentliche Recht regelt normalerweise die Regierung und ihr Eingreifen in die Rechte der Bevölkerung, aber die konkreten Punkte, die darin enthalten sind, werden immer von der Rechtsordnung des Landes abhängen.

Im nächsten Kapitel werden wir die Unterschiede zwischen dem Zivilrecht und dem öffentlichen Recht und Integration in das Rechtssystem des Landes besprechen

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