ZUSAMMENFASSUNG – Kapitel 3 cz

National law - CZ - Employment Law

Das tschechische Arbeitsrecht unterscheidet zwischen zwei Möglichkeiten, ein Arbeitsverhältnis zu begründen, nämlich einen Arbeitsvertrag und eine Anstellung. Die gebräuchlichste Art, das Arbeitsverhältnis zu begründen, ist der Abschluss eines Arbeitsvertrags, der jedoch keinen Arbeitsplatz schafft. Ein Arbeitsvertrag ist ein bilateraler Rechtsstreit, der aus einer parallelen Ansprache der natürlichen Person und des Arbeitgebers besteht, um ein Arbeitsverhältnis einzugehen. Der Arbeitsvertrag muss vor dem Eintritt des Arbeitnehmers in die Arbeit oder spätestens mit dem Beginn der Arbeit vor Beginn der Arbeit abgeschlossen werden. Der Arbeitsvertrag muss die Art der Arbeit enthalten, die der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber ausführen muss, den Ort oder die Arbeitsorte, an denen die Arbeit ausgeführt werden soll, und den Zeitpunkt des Arbeitsbeginns. In Bezug auf die Charta der Grundrechte und Grundfreiheiten ist es jedoch nicht möglich, einer Person das Recht auf Beschäftigung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Sprache, Religion, politischer Meinung, Mitgliedschaft in politischen Bewegungen, Handel zu verweigern Gewerkschaften und andere Vereinigungen, Gesundheitszustand, Familienstand.

Unter dem Gesichtspunkt der Festlegung der Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers können die Beschäftigungsbedingungen nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses nach der Person des Arbeitgebers nach dem Ort der Beschäftigung nach § 3 eingeteilt werden die Art der Niederlassung und die Arbeitszeit. Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses teilen wir die Beschäftigung in befristete und unbefristete Beschäftigung.

Zu den Rechten des Arbeitnehmers gehören das Recht auf Ruhe, das Recht auf Arbeitsentgelt, das Recht auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Informationen über die Risiken seiner Arbeit und Informationen über die Maßnahmen, um sie vor ihrer Tätigkeit zu schützen; Informationen müssen für die Mitarbeiter verständlich sein.

Die Einstellung des Arbeitsverhältnisses kann nur im Einklang mit dem Gesetz der Zustimmung, Kündigung, sofortigen Widerruf, Kündigung in der Probezeit sein. Hat der Arbeitnehmer ein befristetes Arbeitsverhältnis, endet er mit dem Ablauf der Frist.

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