Das deutsche System der Sozialversicherung bietet einen umfassenden Schutz gegen die Wechselfälle des Lebens. Basis dafür ist das so genannte Solidaritätsprinzip. Das bedeutet, dass jeder Versicherte nach seiner (finanziellen) Leistungsfähigkeit zur Finanzierung der Sozialversicherung beiträgt. Andererseits sind die Leistungen grundsätzlich für alle Versicherten gleich. Die Sozialversicherung basiert auf fünf Säulen:
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Die Teilnahme an der Deutschen Sozialversicherung ist weitgehend staatlich geregelt. Der deutsche Gesetzgeber sieht Arbeitnehmer fast ausnahmslos als besonders schutzbedürftig an, da diese ja auf ihre Arbeitskraft angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt sicherzustellen. Arbeitnehmer sind deshalb grundsätzlich „automatisch“ in allen fünf Zweigen der Sozialversicherung abgesichert. Dabei handelt es sich fast immer um eine so genannte Pflichtversicherung. Diese kommt sofort mit Aufnahme der Beschäftigung zum Tragen. Sie kann auch nicht durch Absprachen oder Verträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer umgangen werden. Nur Selbstständige müssen sich eigenständig versichern.
Beitragshöhe Die Beiträge richten sich immer nach der Höhe des Bruttogehalts aus der Beschäftigung. Andere Einnahmen (zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträgen) werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Für die Beitragspflicht des Entgelts gibt es eine Obergrenze, die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Nur bis zu diesem Betrag werden Beiträge berechnet. Das gilt für alle Versicherungszweige, allerdings sind die Grenzwerte unterschiedlich hoch. Seit dem 1. Januar 2015 sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung neu geregelt. Den deutschlandweit einheitlichen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in gleicher Höhe. Darüber hinaus kann jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag erheben, der vom Versicherten allein getragen wird.
Wie nutzt man das Gesundheitssystem?
Bei leichteren Krankheiten, zum Beispiel einer Erkältung oder Kopfschmerzen, können Sie Medikamente direkt in einer Apotheke kaufen. Die Mitarbeitenden dort können Sie auch beraten. Wenn Sie schwer krank sind und zum Arzt möchten, müssen Sie zuerst zum Sozialamt gehen. Dort bekommen Sie einen speziellen Krankenschein. Mit diesem Schein können Sie dann zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen. Den Arztbesuch und die Medikamente bezahlt das Sozialamt. Um stärkere Medikamente zu bekommen, gibt Ihnen der Arzt ein Rezept, mit dem Sie in eine Apotheke gehen.
Auch ausländische Mitbürger haben das Recht auf Sozialleistungen.Zum Beispiel können ausländische Familien in Deutschland Kindergeld (Kindergeld) von der Regierung beantragen. Wenn sie Versorgungsleistungen durch die Arbeit in Deutschland für einen längeren Zeitraum ansammeln, stehen ihnen diese Leistungen auch dann zu, wenn sie Deutschland bereits wieder verlassen haben.
Das deutsche System der Sozialversicherung bietet einen umfassenden Schutz gegen die Wechselfälle des Lebens. Basis dafür ist das so genannte Solidaritätsprinzip. Das bedeutet, dass jeder Versicherte nach seiner (finanziellen) Leistungsfähigkeit zur Finanzierung der Sozialversicherung beiträgt. Andererseits sind die Leistungen grundsätzlich für alle Versicherten gleich. Die Sozialversicherung basiert auf fünf Säulen:
Die Teilnahme an der Deutschen Sozialversicherung ist weitgehend staatlich geregelt. Der deutsche Gesetzgeber sieht Arbeitnehmer fast ausnahmslos als besonders schutzbedürftig an, da diese ja auf ihre Arbeitskraft angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt sicherzustellen. Arbeitnehmer sind deshalb grundsätzlich „automatisch“ in allen fünf Zweigen der Sozialversicherung abgesichert. Dabei handelt es sich fast immer um eine so genannte Pflichtversicherung. Diese kommt sofort mit Aufnahme der Beschäftigung zum Tragen. Sie kann auch nicht durch Absprachen oder Verträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer umgangen werden. Nur Selbstständige müssen sich eigenständig versichern.
Beitragshöhe Die Beiträge richten sich immer nach der Höhe des Bruttogehalts aus der Beschäftigung. Andere Einnahmen (zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträgen) werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Für die Beitragspflicht des Entgelts gibt es eine Obergrenze, die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Nur bis zu diesem Betrag werden Beiträge berechnet. Das gilt für alle Versicherungszweige, allerdings sind die Grenzwerte unterschiedlich hoch. Seit dem 1. Januar 2015 sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung neu geregelt. Den deutschlandweit einheitlichen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in gleicher Höhe. Darüber hinaus kann jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag erheben, der vom Versicherten allein getragen wird.
Wie nutzt man das Gesundheitssystem?
Bei leichteren Krankheiten, zum Beispiel einer Erkältung oder Kopfschmerzen, können Sie Medikamente direkt in einer Apotheke kaufen. Die Mitarbeitenden dort können Sie auch beraten. Wenn Sie schwer krank sind und zum Arzt möchten, müssen Sie zuerst zum Sozialamt gehen. Dort bekommen Sie einen speziellen Krankenschein. Mit diesem Schein können Sie dann zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen. Den Arztbesuch und die Medikamente bezahlt das Sozialamt. Um stärkere Medikamente zu bekommen, gibt Ihnen der Arzt ein Rezept, mit dem Sie in eine Apotheke gehen.
Auch ausländische Mitbürger haben das Recht auf Sozialleistungen.Zum Beispiel können ausländische Familien in Deutschland Kindergeld (Kindergeld) von der Regierung beantragen. Wenn sie Versorgungsleistungen durch die Arbeit in Deutschland für einen längeren Zeitraum ansammeln, stehen ihnen diese Leistungen auch dann zu, wenn sie Deutschland bereits wieder verlassen haben.