Lokale und internationale Vertraute haben die gleiche Struktur, aber letztere unterliegen dem Internationalen Vertrauten Gesetz. Der Unterschied besteht darin, dass bei internationalen Treuhandfonds die Begünstigten nicht in Zypern ansässig sein müssen und dass sie ohne zeitliche Begrenzung registrierbar sind (*61).
Mit der Verabschiedung des Internationalen Treuhandgesetzes von 1992 in der geänderten Fassung ist Zypern in Einklang mit anderen wichtigen internationalen Treuhandverordnungen gekommen.
Siedler und Begünstigte müssen jeweils nicht in Zypern ansässig sein, obwohl einer der Treuhänder ein Bürger Zyperns sein kann. In der Regel haben internationale Vertraute rechtliche und steuerliche Vorteile.
Lokale und internationale Vertraute haben die gleiche Struktur, aber letztere unterliegen dem Internationalen Vertrauten Gesetz. Der Unterschied besteht darin, dass bei internationalen Treuhandfonds die Begünstigten nicht in Zypern ansässig sein müssen und dass sie ohne zeitliche Begrenzung registrierbar sind (*61).
Mit der Verabschiedung des Internationalen Treuhandgesetzes von 1992 in der geänderten Fassung ist Zypern in Einklang mit anderen wichtigen internationalen Treuhandverordnungen gekommen.
Siedler und Begünstigte müssen jeweils nicht in Zypern ansässig sein, obwohl einer der Treuhänder ein Bürger Zyperns sein kann. In der Regel haben internationale Vertraute rechtliche und steuerliche Vorteile.