Arbeitnehmerrechte bei Insolvenz – Kapitel 3 cy

National law – CY – Legal system – module 3

Im Falle der Insolvenz eines Arbeitgebers haben Arbeitnehmer, die mindestens 26 ununterbrochene Wochen vor dem Insolvenzdatum gearbeitet haben, Anspruch auf Zahlung von:

-dem Redundanzfonds

-dem Insolvenzfonds

Der Insolvenzfonds wurde gemäß dem Insolvenzgesetz der Arbeitgeber von 2001, Gesetz 25 (I) / 2001, geschaffen, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis aufgrund der Insolvenz des Arbeitgebers gekündigt wurde und der vor der Insolvenz 26 Wochen lang gearbeitet hatte, hat Anspruch auf eine Entschädigung aus dem Insolvenzfonds in Höhe von 13 Wochen unbezahltem Lohn, der innerhalb von 78 Wochen vor der Insolvenz aufgelaufen ist. Ein Arbeitnehmer hat auch Anspruch auf eine anteilige Zahlung des 13. und 14. Gehalts (falls zutreffend) für die letzten 13 Wochen seiner Beschäftigung.

Die Zahlungen des Redundanzfonds sind die gleichen wie oben für den Fall der Redundanzbeendigung.

Staatliches Garantiefonds

Der Insolvenzfonds wurde eingerichtet, um die Rechte der Arbeitnehmer bei der Insolvenz ihres Arbeitgebers zu schützen (siehe oben).

SEE ALL Add a note
YOU
Add your Comment
 

Advanced Course Search Widget

iBartunek.cz © Bright@eu.eu

Setup Menus in Admin Panel