Arbeitnehmer, die krank werden, benötigen keinen ärztlichen Attest, wenn sie drei Arbeitstage oder weniger von der Arbeit entfernt sind. Nach zyprischem Recht wird für die ersten 3 Krankheitstage keine Zahlung geleistet. Nach den ersten drei Tagen des Krankheitsurlaubs muss eine Bescheinigung von einem Arzt eingeholt werden, in der die Arbeitnehmer vom Ministerium für Arbeit, Sozial- und Sozialversicherung Krankengeld erhalten können. Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit länger als 26 Wochen abwesend ist, hat der Arbeitgeber ein gesetzliches Recht, auf dieser Grundlage ein Arbeitsverhältnis zu kündigen.
Arbeitnehmer, die krank werden, benötigen keinen ärztlichen Attest, wenn sie drei Arbeitstage oder weniger von der Arbeit entfernt sind. Nach zyprischem Recht wird für die ersten 3 Krankheitstage keine Zahlung geleistet. Nach den ersten drei Tagen des Krankheitsurlaubs muss eine Bescheinigung von einem Arzt eingeholt werden, in der die Arbeitnehmer vom Ministerium für Arbeit, Sozial- und Sozialversicherung Krankengeld erhalten können. Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit länger als 26 Wochen abwesend ist, hat der Arbeitgeber ein gesetzliches Recht, auf dieser Grundlage ein Arbeitsverhältnis zu kündigen.