Die EU hat ihre eigenen Gesetze und Prinzipien, die in ihren Gründungsverträgen festgelegt sind. Das Gremium kann Rechtsvorschriften verabschieden, denen die Mitgliedstaaten zustimmen und sie einhalten müssen. Eine solche Gesetzgebung ist in drei Kategorien unterteilt: primäre, sekundäre und ergänzende.
Primäre Gesetzgebung
Die Primärgesetzgebung wird durch die Verträge festgelegt, die die Grundlage für EU-Maßnahmen und -Entscheidungen bilden. Die Verträge legen die Aufteilung von Macht und Zuständigkeit zwischen der Union und den Mitgliedstaaten fest. Das Primärrecht basiert auf Änderungen der EU-Verträge, beigefügten Protokollen zu allen Verträgen und Verträgen mit EU-Mitgliedstaaten, die kürzlich beigetreten sind.
Sekundäre Gesetzgebung
Das Sekundärrecht besteht aus den Grundsätzen der Verträge sowie aus Richtlinien und Verordnungen. Zu den sekundären Quellen gehören auch einseitige sekundäre Gesetze, Konventionen und Abkommen mit anderen Nationen. Einseitige Handlungen sind diejenigen, die in Artikel 288 AEUV aufgeführt sind, und solche, die nicht aufgeführt sind, bei denen es sich jedoch um eingehaltene Mitteilungen und Empfehlungen handelt. Zu den Übereinkommen und Vereinbarungen gehören beispielsweise internationale Abkommen, Abkommen zwischen EU-Organen und Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten.
Ergänzendes Recht
Ergänzendes Recht ist nicht in den Verträgen enthalten, sondern umfasst die Rechtsprechung, die allgemeinen Rechtsgrundsätze und das Völkerrecht. Das Ergänzungsgesetz erlaubt Richtern, Lücken zu füllen, die von primären und sekundären Gesetzen hinterlassen wurden. Das Gericht wird bei der Entwicklung neuer EU-Gesetze auch stark vom Völkerrecht beeinflusst.
Die EU hat ihre eigenen Gesetze und Prinzipien, die in ihren Gründungsverträgen festgelegt sind. Das Gremium kann Rechtsvorschriften verabschieden, denen die Mitgliedstaaten zustimmen und sie einhalten müssen. Eine solche Gesetzgebung ist in drei Kategorien unterteilt: primäre, sekundäre und ergänzende.
Primäre Gesetzgebung
Die Primärgesetzgebung wird durch die Verträge festgelegt, die die Grundlage für EU-Maßnahmen und -Entscheidungen bilden. Die Verträge legen die Aufteilung von Macht und Zuständigkeit zwischen der Union und den Mitgliedstaaten fest. Das Primärrecht basiert auf Änderungen der EU-Verträge, beigefügten Protokollen zu allen Verträgen und Verträgen mit EU-Mitgliedstaaten, die kürzlich beigetreten sind.
Sekundäre Gesetzgebung
Das Sekundärrecht besteht aus den Grundsätzen der Verträge sowie aus Richtlinien und Verordnungen. Zu den sekundären Quellen gehören auch einseitige sekundäre Gesetze, Konventionen und Abkommen mit anderen Nationen. Einseitige Handlungen sind diejenigen, die in Artikel 288 AEUV aufgeführt sind, und solche, die nicht aufgeführt sind, bei denen es sich jedoch um eingehaltene Mitteilungen und Empfehlungen handelt. Zu den Übereinkommen und Vereinbarungen gehören beispielsweise internationale Abkommen, Abkommen zwischen EU-Organen und Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten.
Ergänzendes Recht
Ergänzendes Recht ist nicht in den Verträgen enthalten, sondern umfasst die Rechtsprechung, die allgemeinen Rechtsgrundsätze und das Völkerrecht. Das Ergänzungsgesetz erlaubt Richtern, Lücken zu füllen, die von primären und sekundären Gesetzen hinterlassen wurden. Das Gericht wird bei der Entwicklung neuer EU-Gesetze auch stark vom Völkerrecht beeinflusst.